
| Kosten und Abrechnung
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Privat- und Zusatzversicherungen: Für Privat- und Zusatzversicherte wird eine Rechnung erstellt, die sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) richtet. Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei ihrer Versicherung einreichen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über die Kostenerstattung. Gesetzliche Versicherungen: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung in der Regel nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für Alternative Heilmethoden abzuschließen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse. Die Behandlungskosten für Heilpraktiker werden üblicherweise bar und nach jeder Behandlung bezahlt. Der Behandlungsvertrag besteht aber grundsätzlich zwischen Patient und dem Behandler, d.h. unabhängig davon, ob Ihre Krankenkasse Ihnen meine Rechnung erstattet oder nicht, ist der Rechnungsbetrag vollständig zu 100% für die erbrachte Leistung zu entrichten. Die Tarife für Privatpatienten und Selbstzahler finden Sie als PDF-Datei hier-> |
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Datenschutzerklärung und Impressum ->
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